Die Energiepolitik in Salzburg leidet nicht an ambitionierten Programmen und Zielsetzungen, aber an Umsetzungskapazität für diese Ziele. Will Salzburg seine Klimaziele erreichen, muss es unter der Voraussetzung eines nicht weiter steigenden Energieverbrauchs seine regionale Aufbringung aus erneuerbaren Energien VERDOPPELN – das entspricht der Jahreserzeugung von ca. 120 Salzachkraftwerken. Es geht also um ein großes Vorhaben das sich die Politik selbst vor genommen hat, dessen Erreichung sie in den letzten Jahren jedoch eher behindert hat.

Bei der Pressekonferenz mit https://salzburg.klimaneutral2040.at am 30.4.2023 wurden einige allgemeine Ziele und Forderung formuliert. Hier ein Positionspapier von Franz Kok (Foto: Ökostrombörse), Politikwissenschaftler, Obmann der Ökostrombörse und Mitglied von Scientists for Future:
Die Energiepolitik in Salzburg leidet nicht an ambitionierten Programmen und Zielsetzungen aber an Umsetzungskapazität für diese Ziele. Will Salzburg seine Klimaziele erreichen, muß es unter der Voraussetzung eines nicht weiter steigenden Energieverbrauchs seine regionale Aufbringung aus erneuerbaren Energien VERDOPPELN – das entspricht der Jahreserzeugung von ca. 120 Salzachkraftwerken. Es geht also um ein großes Vorhaben das sich die Politik selbst vor genommen hat, dessen Erreichung sie in den letzten Jahren jedoch eher behindert hat.
Bei der Pressekonferenz mit https://salzburg.klimaneutral2040.at am 30.4.2023 werden einige allgemeine Ziele und Forderung formuliert. Zugleich gibt es zarte Pflanzen einer Umkehr in der ausführenden Energiepolitik des Landes welche ermutigt werden sollen wie etwa die Abkehr von der „Salzburg ist auch ohne Windräder komplett“ Position des Landeshauptmannes zu zuletzt „25 Windräder sind möglich“. Hier eine Liste von möglichen Maßnahmen für die nächste Legislaturperiode in Salzburg welche ich aus meiner Verantwortung als Mitglied der Salzburger S4F so formuliere:
Evidenz- und handlungsorientierte Energiepolitik:
- Nachhaltigkeitsmanagement: Alle Ausgabenpositionen des Landesbudgets und Gesetzesvorhaben im eigenen Wirkungsbereich werden hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf den Klimawandel dokumentiert.
- Erweiterung des derzeit auf Naturschutzfragen beschränkten Wirkungsbereichs der Umweltanwaltschaft auf die bestehenden Zielvorgaben des Landes im Klimaschutz. Verankerung eines Mitwirkungsrechts dieser erweiterten Umweltanwaltschaft auf in die in Pkt. 1 genannten Bereiche und den Vollzug im Wirkungsbereich des Landes in der Verwaltung von Förderungen (Landwirtschaft, Wirtschaft, Wohnbau, Infrastruktur und Umwelt/Soziales) einschließlich der Naturschutzverwaltung.
- Erstellung eines jährlichen Klima-Revisionsberichts des Landes Salzburg, in dem Fortschritte und Hindernisse in der Erreichung von Klimaschutzzielen aufgelistet werden und Maßnahmen zur Beseitigung von Hindernissen im Klimaschutz vorgelegt werden.
Sanierungsoffensive und Rechtssicherheit für Nachhaltigkeit:
- Erleichterung der Sanierung des Gebäudebestandes durch Typenprüfung von Maßnahmen (Fassadendämmung, Errichtung von PV-Anlagen an Fassaden und Dachflächen, welche nicht älter als 70 Jahren sind) und damit Genehmigungsfreistellung von Sanierungsmaßnahmen auch in Ortszentren und der Salzburger Altstadt in diesem Rahmen. Obligatorische Prüfung der Errichtung von PV-Anlagen auf Dächern von Gebäuden, welche die Altbausanierung unter diesen Voraussetzungen durchführen wollen; Angebot eines Rechtsträgermodells, wenn Eigentümer nicht aus eigenen Mitteln eine solche Ergänzung finanzieren können oder wollen.
- Anpassung der Ausweisung von Vorrangzonen des LEP 2022 für Windenergie- und PV-Zonen an die Emergency Verordnung der EU und die UVP-Novelle 2023 mit ihrer Neubewertung von Arten- und Landschaftsschutz. Freigabe der Anzahl von möglichen Windenergieanlagen an Standorten des LEP und möglicher zusätzlicher Standorte weil durch die beschränkte Netzkapazität eine übermäßige Konzentration von Windenergieanlagen nicht zu erwarten ist. Erlassung der notwendigen Richtlinien für die Implementierung des LEP innerhalb 2 Monate nach Beginn der nächsten Legislaturperiode.
- Etablierung einer Biomassestrategie für alpine Hochlagen und Unterstützung von Maßnahmen zum Schutz der in Folge der steigenden Waldgrenze zunehmenden Bergwälder bei gleichzeitiger Beendigung des geförderten Schwendens von Hochlagen.
Handlungsfähigkeit für mehr Nachhaltigkeit durch Einbindung der Zivilgesellschaft und Rückzug der Politik aus öffentlichen Unternehmen.
- Die Beobachtung des Verhältnisses der Landespolitik zur SalzburgAG als wesentlichem Player für eine regionale Nachhaltigkeitsstrategie (jüngst Verzögerung Projektentwicklung Windpark Lehmberg, Intervention gegen Strompreiserhöhung nach gemeinsamer Präsentation der selben) weist die handelnden Aufsichtsorgane nicht als Kenner der wesentlichen Geschäftsfelder des Unternehmens in der Projektentwicklung und im Energiehandel aus. Die Aufsicht über das öffentliche Unternehmen soll daher künftig an die Erreichung der Energieziele des Landes gebunden sein, jedoch durch unabhängige und mit Sachkenntnis ausgestattete Personen erfolgen.
- Schaffung eines gemeinnützigen, ökosozialen Innovationsfonds in Form einer Stiftung, in welche Land und Stadt Salzburg die jährliche Dividende der SalzburgAG einbringen. Gesteuert wird diese Stiftung durch Satzung und einen Beirat aus Vertreter:innen von Politik aus Land/Stadt, Wohnungswirtschaft, Industrie und NGO´s aus dem Bereich Soziales/Umwelt. Aufgabe der Stiftung ist es, Projekte in Industrie/Wirtschaft (Ansiedlung, Produktentwicklung), Infrastruktur (Internet, Mobilität, Bildung) und Wohnen (Kesseltausch, Wärmedämmung, Eigenversorgung durch Gemeinschaftsenergieanlagen) zu fördern, welche dem Klimaschutz dienen. Etablierung einer Infrastruktur für den Betrieb von 48 regionalen Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften zur Nahversorgung mit erneuerbarem Strom aus dem Einzugsbereich der 48 Umspannwerke.
- Formierung eines öffentlichen Mobilitätsdienstleisters, welcher als gemeinnütziges Unternehmen aus den bisher von Land und Stadt Salzburg gehaltenen Dienstleistern (Gesamte Mobilitätssparte der SalzburgAG, Parkgaragengesellschaft, S-Link, Flughafen Salzburg, SVV) ein integriertes und ökologisch nachhaltiges Mobilitätsangebot für die Region und darüber hinaus zur Umsetzung der Ziele eines integrierten Mobilitätskonzepts der regionalen Gebietskörperschaften anbietet.
Die junge Akademie der Wissenschaften hat sich des 2040 Themas übrigens auch schon angenommen. Infos zu Klimaneutralität 2040 gibt es auch beim Umweltbundesamt sowie bei der Unternehmensberatung KPMG.