Landesrechnungshof kritisiert zu laxe Klimapolitik der Salzburger Landesregierung

Die Salzburger Landesregierung hatte sich das Ziel gesetzt, das Klima zu schützen und das Land Salzburg an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Dazu entwickelte sie die „Klima- und Energiestrategie Salzburg 2050“. Durch die Umsetzung von Masterplänen für jeweils zehn Jahre sollten weniger schädliche Treibhausgase ausgestoßen und mehr erneuerbare Energie genutzt werden. Daneben wurde eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel in Salzburg entwickelt. Der Landesrechnungshof (LRH) prüfte dazu im Auftrag des Landtagsklubs Die GRÜNEN den Stand der Klimapolitik der Landesregierung.

Das Ergebnis in Kürze:

„Das Ziel des Landes Salzburg, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um 50 % gegenüber dem Jahr 2005 zu reduzieren, scheint mit den bisherigen Maßnahmen nicht erreichbar zu sein.“

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Zum Ergebnis des ersten „Masterplan Klima + Energie 2020“ im Jahr 2020 stellte der LRH fest:

  • Das Ziel, die Treibhausgasemissionen auf 3.513 kt CO2-Äquivalent zu senken, wurde um 19 % überschritten und verfehlt.
  • Das Ziel, den Ausbau der Erzeugung von erneuerbaren Energien im Land Salzburg auf 39.819 TJ zu erhöhen, wurde um rund 10 % verfehlt und nicht erreicht.
  • Das Ziel, den Bruttoendenergieverbrauch unter 64.100 TJ zu senken, wurde zu 99 % erreicht.
  • Der angestrebte Anteil der erneuerbaren Energie von 50 % wurde um 6 %-Punkte überschritten.

In Hinblick auf die Ziele des „Masterplan Klima+Energie 2030“ zeigte sich folgendes Bild:

  • Im Land Salzburg wurde beim Etappenziel „Minus 50% Treibhausgase“ im Jahr 2022 der lineare Zielpfad um 438 kt CO2-Äquivalent (14 %) deutlich verfehlt.
  • Im Jahr 2023 konnte der lineare Zielpfad für das Etappenziel „65% Anteil erneuerbare Energie“ eingehalten werden.
  • Das Subziel „Strom in Salzburg wird zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erzeugt“ konnte im Jahr 2023 wie bereits in den Vorjahren erreicht werden.
  • Die Beurteilungskriterien für das Subziel „Warmwasser in Salzburg wird zu 100 Prozent solar aufbereitet“ wurden nicht festgelegt. Eine konkrete Fortschrittsmessung war bei diesem Subziel daher nicht möglich.

Kritik übte der LRH auch in Bezug auf Maßnahmen zur Klimawandelanpassung:

„Bei der Klimawandelanpassung waren von den vorgesehenen 70 Maßnahmen viele ungenau oder unvollständig beschrieben: Infolge fehlender Indikatoren, Zielwerte, Kostenangaben und Termine für die Umsetzung der Maßnahmen war eine Überwachung, Steuerung und Beurteilung des Maßnahmenfortschritts nur vereinzelt möglich.“

Zudem weist der LRH auf erwartbare Strafzahlungen auch für Salzburg hin, wenn Österreich seine Klimaziele gegenüber der EU nicht einhalten wird:

„Die Republik Österreich ist verpflichtet, die Treibhausgasemissionen in den Sektoren der Lastenteilungsverordnung bis zum Jahr 2030 um 48 % im Vergleich zum Jahr 2005 zu senken. Bei Nichterreichen dieses Zieles muss die Republik Österreich Emissionszuweisungen von anderen EU-Mitgliedstaaten kaufen, wobei die dabei entstehenden Kosten nach den derzeit geltenden innerstaatlichen Regeln zwischen der Republik Österreich und den Bundesländern aufgeteilt werden. Expertinnen und Experten gehen davon aus, dass Österreich die Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen für die Verpflichtungsperiode 2021 bis 2030 verfehlen wird. Die Höhe der Kosten von Emissionszuweisungen oder mögliche Strafzahlungen können derzeit aufgrund mehrerer unsicherer Faktoren nicht vorhergesagt werden. Die zum Zeitpunkt der Prüfung vorliegenden Risikoeinschätzungen für die Republik Österreich lagen in einer Bandbreite von 0,5 bis 10,3 Mrd Euro bis zum Jahr 2030. Nach dem bis zum Jahr 2028 geltenden Verantwortlichkeitsmechanismus des Finanzausgleichsgesetzes 2024 würde das für das Land Salzburg bei der ungünstigsten Schätzung mögliche Gesamtkosten in Höhe von bis zu rund 129 Mio Euro bis ins Jahr 2030 bedeuten. Die Landesregierung beschrieb in ihrer Gegenäußerung das Budgetrisiko für das Land Salzburg mit einem dreistelligen Millionenbetrag.“