15. Kurs der Berufsbegleitenden Weiterbildung Bildung für nachhaltige Entwicklung in München startet 2026

Gerne weisen wir auf diese Fortbildung unserer Kolleg*innen aus München hin. Anmeldung ab sofort möglich.

Bildung für nachhaltige Entwicklung als Beitrag zum Wandel in eine zukunftsfähige Gesellschaft ist eine Querschnittsaufgabe, die ein breites Kompetenzprofil erfordert: vernetztes Denken, globale Perspektiven, Methodenvielfalt, Medienkompetenz, Projektorientierung, zielgruppen- und milieuspezifische Ansprache.

Dazu arbeiten die Veranstaltenden mit erfahrenen Referent*innen aus pädagogischer Praxis und Wissenschaft und bieten handlungsorientierte Zugänge.

Zielgruppe: Mitarbeiterinnen von Bildungseinrichtungen, Multiplikator*innen, Ehrenamtliche in Vereinen, Verbänden und Initiativen

Veranstalter: Naturerlebniszentrum Burg Schwaneck, KJR München-Land; Ökologische Akademie e.V., Lenggries; Ökoprojekt MobilSpiel e.V., München

Kontakt und Infos: Steffi Kreuzinger, Ökoprojekt MobilSpiel e.V., Tel. 089 7696025, steffi.kreuzinger@oekoprojekt-muenchen.de

Ausführliches Programm

Anmeldeformular

    „Neun Milliarden Euro Strafzahlungen drohen“ – Offener Brief an Umweltminister und Bundeskanzler – Idee für Klimaklage

    „In der österreichischen Debatte geistert derzeit eine Zahl umher, die so gewaltig ist, dass sie oft abstrakt bleibt: Neun Milliarden Euro. Das ist die Summe, die Österreich bis 2030 an Strafzahlungen (die eigentlich Kompensations-Zahlungen sind, aber realistischerweise eine Strafe darstellen) drohen könnte, wenn wir unsere europäischen Klimaziele verfehlen. Neun Milliarden – das ist keine bloße Schätzung, sondern eine politische Entscheidungssumme. Die eigentliche Frage, die wir uns stellen müssen, lautet daher nicht: Drohen uns Strafzahlungen? Sie lautet vielmehr: Wofür wollen wir diese neun Milliarden Euro einsetzen?“

    So leitet Leo Fellinger, Obmann des Vereins LoveElectrics einen offenen Brief an Umweltschutz-Bundesminister Norbert Totschnig und Bundeskanzler Christian Stocker ein. Den gesamten Text findet ihr im Link.

    Zudem schlägt er eine Klimaklage gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vor, die in Österreich Verfassungsrang genießt. Der entscheidende Hebel sei die sogenannte „positive Schutzpflicht“: „Der Staat ist nicht nur verpflichtet, Grundrechte wie das Recht auf Leben (Art. 2 EMRK) oder das Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 EMRK) nicht aktiv zu verletzen. Er muss sie aktiv schützen. Wenn der Staat weiß, dass unzureichender Klimaschutz diese Rechte bedroht, und dennoch untätig bleibt, entsteht ein juristischer Angriffspunkt.“

    Der Blogbeitrag schließt mit der Möglichkeit zur Abstimmung über eine Klimaklage.