Klimaallianz fordert Verbesserungen für das österreichische Klimaschutzgesetz

Die aus dem Klimarat hervorgegangene Zukunftsallianz fordert Verbesserungen für den zur Begutachtung ausgesandten Entwurf zum österreichischen Klimagesetz (Im Original: Bundesgesetz zur Erfüllung von unionsrechtlichen Klimazielen durch Erarbeitung und Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz, zur Klimawandelanpassung und zur Kreislaufwirtschaft (Klimagesetz – KliG). Bis 30. 10.2026 kann die Stellungnahme noch auf der Homepage des österreichischen Parlaments unterzeichnet werden.

Hier die Zusammenfassung der Forderungen:

„Österreich braucht ein wirksames Klimagesetz.
Der Entwurf enthält wichtige Ansätze:

  • jährliche Emissionsobergrenzen bis 2030
  • quantifizierte Maßnahmen mit Prüfung durch das Umweltbundesamt
  • wissenschaftliche Beratung
  • vorausschauende Berichterstattung.
  • Gewichtige Forderungen des Klimavolksbegehrens bleiben offen. Ein verfassungsrechtlich abgesichertes Recht auf Klimaschutz, ein umfassendes Emissionsbudget bis 2040 und ausreichende Investitionsmittel fehlen. Die Länder werden durch das Gesetz selbst nicht verpflichtet; die Sektorpfade bleiben indikativ. Gesetzliche Planungs- und Nachsteuerungspflichten müssen gerichtlich überprüfbar sein.
  • Ein verlässliches 2040-Ziel schafft Orientierung für Haushalte, Gemeinden und Unternehmen. Die Möglichkeit, das Zieljahr über die Standortklausel zu verschieben, ist zu streichen. Wirtschaftliche Krisen müssen durch geeignete Instrumente und soziale Absicherung bewältigt werden. Zielabweichungen brauchen einen wissenschaftlich geprüften Ausgleichspfad, Finanzierung und verbindliche Umsetzungstermine.
  • Wissenschaftliche Kontrolle braucht einen eigenständigen Auftrag und ausreichende Ressourcen. Der Klimabeirat muss jährlich unabhängig prüfen und von sich aus tätig werden können. Die Bundesregierung muss seine Empfehlungen innerhalb einer gesetzlichen Frist öffentlich beantworten.
  • Klimaschutz muss im Alltag möglich und leistbar sein. Der Klimafahrplan muss Belastungen, tatsächlich verfügbare Alternativen und Unterstützung gemeinsam ausweisen. Einkommen, Wohnsituation, regionale Erreichbarkeit und eigene Entscheidungsmöglichkeiten sind zu berücksichtigen. Die Energie- und Mobilitätswende sowie die Umsetzung in Gemeinden brauchen verlässliche Finanzierung.
  • Die Bevölkerung muss an der Ausgestaltung mitwirken können. Dazu gehören repräsentative Beteiligungsformate und die ausdrückliche Einbindung von Kindern, Jugendlichen und ihren Vertretungen.
  • Klimavorsorge muss auf vorhandenen Erkenntnissen aufbauen und darf nicht bis zur ersten vollständigen Risikoanalyse warten.
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